Brasilianischer Senat genehmigt Abkommen über Arbeitsurlaubsvisa mit Deutschland
Die Möglichkeit, dass Brasilianer und Deutsche in beiden Ländern ein einjähriges Arbeitsurlaubsvisum erhalten können, wurde am Mittwoch, den 10. Juli vom brasilianischen Bundessenats (Senado Federal) genehmigt. Der Gesetzesentwurf (PDL 58/2019) erhielt bereits die Zustimmung der Abgeordnetenkammer.
Das Abkommen regelt die Erteilung eines auf ein Jahr befristeten Visums für junge Menschen beider Länder im Alter von 18 bis 30 Jahren. Das Visum ermöglicht den Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Partnerlandes zu touristischen Zwecken mit der Möglichkeit, dort reguläre Arbeiten auszuüben. Die betreffende Person darf nicht in Begleitung von finanziell abhängigen Familienangehörigen einreisen und sollte bereits im Besitz eines Rückflugtickets zum Herkunftsland sein (auf diese Vorbedingung kann verzichtet werden, wenn der Inhaber des Visums nachweisen kann, ausreichende finanzielle Mittel zum Kauf eines Ticket innerhalb der Visumsfrist zu besitzen).
Eine weitere Voraussetzung ist eine Kranken- und Unfallversicherung, die für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts im anderen Land gültig ist und Krankenhauskosten sowie eine eventuelle Rückführung im Krankheits- oder Todesfall abdeckt. Der Inhaber des Visums muss zudem über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seinen Lebensunterhalt, dessen Wert von den Behörden des jeweiligen Landes festgelegt wird, zu Beginn des Aufenthalts selbst zu finanzieren. Für die Ausstellung eines Arbeitsurlaubsvisum wird eine Gebühr erhoben.
„Partnerschaften zwischen Deutschland und Brasilien sind für Brasilien von herausragender Bedeutung, denn sie dienen einem wichtigen, bereichernden Erfahrungsaustausch auf beruflicher und sozialer Ebene und können den Beteiligten Türen für zukünftige Gelegenheiten öffnen“, bekräftigte der Senator Esperidião Amin (PP-SC), Berichterstatter für die Gesetzvorlage im Ausschuss für Auswärtige Beziehungen und Nationale Verteidigung (CRE).
Bei seiner Ja-Stimme für die Gesetzesvorlage hob Esperidião Amin hervor, die Vereinbarung passe „die rechtlichen Grundlagen einer bereits existierenden Realität” an.